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Allgemeine Studieninformationen

Früh-Studium Musik im IFF

Fristen
Anmeldeschluss: 15. April
Aufnahmeprüfungen: Mitte Juni

Allgemeine Informationen
Das Institut zur Früh-Förderung musikalisch Hochbegabter der Hochschule für Musik und Theater Hannover (HMTH) sieht seine vorrangige Aufgabe in der Verbesserung der Ausbildung musikalisch hochbegabter Kinder und Jugendlicher. Die Anforderungen eines Musizierens auf höchstem Niveau setzen eine gezielte, vielseitige und stringente Förderung von Anfang an voraus. Begabtenförderung muss also schon im Kindesalter beginnen. Die Kinder bzw. Jugendlichen besuchen in der Regel kein Internat, sondern sie verbleiben in ihren familiären und schulischen Kontexten. Das Studium ist nicht zentral auf das Hauptfachinstrument ausgerichtet, sondern strebt eine ganzheitliche Musikalisierung (mit drei Hauptfächern) an, die für die Entwicklung überzeugender Musikerpersönlichkeiten unverzichtbar erscheint.

Studienfächer

Entsprechend dem Alter der Frühstudierenden soll in allen Fächern einer praktisch-aktiven Form der Ausbildung Vorrang vor einer intellektuell-analytischen gegeben werden. Im Hauptfach A wird Einzelunterricht erteilt, in den anderen Fächern können Gruppen gebildet werden. Hierbei sind der jeweilige Leistungsstand und das Alter der Frühstudierenden zu berücksichtigen. Von starren Lehrplänen und Repertoirevorgaben wird daher abgesehen.

Hauptfächer

A.    Instrument (bzw. Gesang, Komposition)
B.    Theorie / Gehörbildung
C.    Rhythmische Erziehung (ab dem 3. Studienjahr: Elementare Dirigierlehre)

Nebenfächer
Kammermusik
Allgemeine Musiklehre, Musikgeschichte, Formenlehre, Literaturkunde
sowie weitere Zusatzangebote

Studiendauer
Die Studiendauer im IFF wird je nach Eintrittsalter der Frühstudierenden individuell bestimmt. Für das Eintrittsalter wird keine Begrenzung festgesetzt, grundsätzlich jedoch eine dreijährige Ausbildungszeit angestrebt, die im Regelfall zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr stattfinden soll. Bei späterem Eintritt, der bis zum Schulabschluss bzw. bis zur Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule nicht mehr die volle Studienzeit von drei Jahren ermöglicht, können durch Intensivkurs-Angebote die entsprechenden Defizite ausgeglichen werden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, kann der/die Frühstudierende Teilabschlüsse erwerben.
                                            
Organisation des Unterrichts
Der Umfang des Frühstudiums beträgt 33 Wochen pro Jahr. Der Unterricht wird vorzugsweise an Wochenenden (Freitag Nachmittag bis Samstag Nachmittag) erteilt. Einzelunterricht kann auch an anderen Wochentagen gegeben werden. Die Einteilung des Studienjahres in Halbjahre und die Ferienregelung orientieren sich an den Vorlesungszeiten der HMTH.
Jugendliche, die eine Schule außerhalb Hannovers besuchen, werden zum Frühstudium Musik zugelassen, wenn gewährleistet ist, dass sie trotz zusätzlicher Belastungen mit Erfolg am Studium teilhaben können. Die Hochschule wird sich bemühen, für von auswärts anreisende Jugendliche Übernachtungsmöglichkeiten und familiäre Betreuung durch Paten bzw. Pflegeeltern in Hannover sicherzustellen, so dass auch diesen Hochbegabten die Teilnahme am Frühstudium ermöglicht werden kann.

Gebühren
Gemäß der Entgelt- und Gebührenordnung der Hochschule für Musik und Theater Hannover werden Gebühren von z. Zt. 250,-- € pro Semester erhoben. Auf Antrag können die Gebühren in Härtefällen teilweise oder ganz erlassen werden.

Aufnahmeprüfungen
Über die Aufnahme in das IFF entscheidet eine Aufnahmeprüfung. Die Bewerber sollen hier in ihrem instrumentalen Hauptfach eine überdurchschnittliche Begabung unter Beweis stellen. Für die Aufnahmeprüfung im instrumentalen Hauptfach ist ein Programm von mindestens 20 und höchstens 30 Minuten vorzubereiten. Das Repertoire kann frei gewählt werden, sollte aber unterschiedliche Stilbereiche berücksichtigen.
In den Hauptfächern B und C findet eine mündliche Aufnahmeprüfung statt, deren Dauer flexibel ist. Es soll das Potential, die voraussichtliche Entwicklungsfähigkeit durch individuelle Aufgabenstellungen beurteilt werden.
In den Hauptfächern ist pro Halbjahr, in den Nebenfächern pro Jahr eine Prüfung abzulegen. Die Halbjahres-, Jahres- und Abschlussprüfungen im Hauptfach A und Nebenfach D können auch im Rahmen von Musizierstunden abgehalten werden.

Tests, Prüfungen
In allen Fächern:
Halbjahres- und Jahrestests
Abschlußprüfung nach dem 6. Semester

Anrechenbarkeit von Studienleistungen
Nach Beendigung des Frühstudiums Musik besteht die Möglichkeit, das jeweilige Hauptfach bis zu einem geplanten Hauptstudium als Jungstudierender zu belegen. Studienleistungen im IFF sind sowohl bei der Bewertung der Leistungen im Fach Musik an der jeweiligen Partnerschule zu berücksichtigen als auch anzurechnen auf spätere Studienleistungen an der HMTH. Wenn die Abschlussprüfung in allen Fächern bestanden ist, wird hiermit gleichzeitig die Zulassung zum Studium an der HMTH erworben.

Zeugnisse
Es werden Bescheinigungen über alle Prüfungsleistungen ausgestellt. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Frühstudierenden ein Abschlusszeugnis, das alle einzelnen Prüfungsleistungen ausweist.

Kooperation mit Schulen…

  • Landesweit innerhalb der niedersächsischen Hochbegabungsförderung.
  • Hoch qualifiziertes Fachstudium und gleichzeitiger Erwerb eines möglichst hochwertigen Schulabschlusses.
  • Individuelle Betreuung der Frühstudierenden in Abstimmung zwischen Schule und Institut.
  • Seit dem Schuljahr 2005/06 ist eine pädagogische Koordinatorenstelle beim IFF eingerichtet.
  • Ein besonderes Kooperationsabkommen besteht mit der CJD Christopherusschule Elze

…und mit Musikschulen

  • im Rahmen des Projekts VIFF regional wird eine Kooperation zwischen dem IFF und den Musikschulen in Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück aufgebaut.

Sekretariat

Brigitte Obermeier

Sprechzeiten Mo-Fr 13-16Uhr

Tel : +49 (0)511 3100-253
Fax: +49 (0)511 3100-343 
E-Mail: Brigitte Obermeier

Pädagogische Koordinatorin

StR'n Christiane Bessert-Nettelbeck

Tel+49 (0)511 3100-249 AB

Sprechzeiten n.V.
 E-Mail: Christiane Bessert-Nettelbeck

Zuletzt bearbeitet: 03.04.2009Zum SeitenanfangZum Seitenanfang
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